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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsordnung

Gaia-Boulderhalle Marburg GmbH
Tom-Mutters-Straße 8, 35041 Marburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsordnung 

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Die NutzerInnen bestätigen mit ihrer Buchung und Wahrnehmung der Angebote der Gaia Boulderhalle Marburg GmbH (Betreiberin), dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind. Die Erziehungsberechtigten von TeilnehmerInnen unter 18 Jahren müssen die AGB ebenso anerkennen und mit den minderjährigen TeilnehmerInnen durchsprechen, bevor dieser die Angebote der Boulderhalle nutzt. 

§ 2 Nutzungsberechtigung 

Die Benutzung der Boulderhalle ist nur nach vorheriger Anmeldung am Empfangstresen erlaubt. Nutzungsberechtigt für die Anlage sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Eintritt als „SchülerIn“ bekommen Personen bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres, sowie SchülerInnen unter Vorlage eines Schülerausweises (ausgeschlossen BerufsschülerInnen). Ermäßigten Eintritt erhalten Auszubildende (inklusive BerufsschülerInnen), StudentInnen, Arbeitslose, RentnerInnen. Der benötigte Nachweis ist bei jedem Besuch vorzulegen. Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer entsprechend befugten volljährigen Person nutzen. Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten nutzen. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen LeiterInnen der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Nutzungsordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. KursleiterInnen müssen volljährig sein. Den Anweisungen der MitarbeiterInnen der Gaia Boulderhalle ist stets und unmittelbar Folge zu leisten. Verstöße gegen die Nutzungsregeln können einen Verweis vom Gelände der Gaia Boulderhalle durch das Personal zur Folge haben. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist insoweit ausgeschlossen. Bei wiederholten Verstößen kann ein generelles Hallenverbot verhängt werden. BesitzerInnen von Mehrfachkarten wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ohne das ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Zur Nutzung der Anlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse zur Sicherheit beim Bouldern verfügen oder die selbst für eine entsprechende Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Die Gaia Boulderhalle führt keine Kontrollen durch, ob die NutzerInnen über ausreichende Sicherheitskenntnisse verfügen. Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko und erfordert ein erhöhtes Maß an Rücksicht und Eigenverantwortung. Bouldern ist mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Selbstständigkeit. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit bestimmt sich auch nach den folgenden unter § 3 aufgelisteten Nutzungsregeln bzw. Hausordnung. Zutritt zum gesamten Gelände der Anlage ist nur zu den jeweiligen Öffnungszeiten und mit gültiger Eintrittskarte gestattet.  

§ 3 Hausordnung & Nutzungsregeln 

Bouldern erfordert ein besonders hohes Maß an Umsicht und Selbstständigkeit und ist mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hausordnung ist einzuhalten. Die Betreiberin und deren Personal üben das Hausrecht aus. Auf die Weisungen des Personals ist zu achten und diesen Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals oder dieser Hausordnung können die betreffenden NutzerInnen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Nutzung ausgeschlossen und der Anlage verwiesen werden. Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen die Anweisungen des Personals übernimmt der Betreiber keine Haftung für die in diesem Rahmen entstehenden Schäden. Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des Verursachenden behoben. Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in den dazugehörigen Abfallbehältern zu entsorgen. Es ist gegenseitig Rücksicht aufeinander zu nehmen. In einem Abschnitt einer Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt, es darf nicht übereinander geklettert werden. Die BenutzerInnen müssen während des Aufenthaltes auf der Matte und beim Bouldern ihre unmittelbare Umgebung über, unter und neben sich immer im Auge behalten, um eine Kollision mit anderen zu verhindern. Es muss gegenseitig Rücksicht genommen werden und alles unterlassen werden, was zur Gefährdung eines jeden selbst oder anderer führen könnte. Der Aufenthalt auf den Aufsprungmatten ist, abgesehen von den Boulderern selbst und ihren Spottern, nicht gestattet. Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen umgehend dem Personal gemeldet werden. Die Nutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können. Verletzungsrisiken bestehen aus jeder Sturzhöhe. Jedoch darf die Kletterhöhe, aus der ein sicherer Niedersprung auf die Aufsprungmatten nicht mehr beherrscht wird, nicht überschritten werden. Zusätzlich hat jeder Nutzer selbstständig für einen ausreichenden Spott Sorge zu tragen. Die Kletterwände dürfen nicht nach oben überklettert werden. Die Kletterwände dürfen nur mit Kletterschuhen oder sauberen Turnschuhen benutzt werden. Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Flaschen) im Bereich der Aufsprungmatten abgelegt oder abgestellt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von Speisen und Getränken und jeglicher Form von Gefäßen im gesamten Kletterbereich. Es wird gebeten einen übermäßigen Magnesiumgebrauch zu vermeiden. In der gesamten Anlage herrscht Rauchverbot. Das gilt auch für E-Zigaretten. Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder Ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens verboten. Personen, die aufgrund einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, auf der Anlage zu klettern oder an einem Kurs teilzunehmen, sind von der Nutzung der Anlage bzw. der Teilnahme an Kursen ausgeschlossen. Für Routenbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage temporär unzugänglich sein. Dies hat keinen Einfluss auf die Höhe des Eintrittsgeldes. Für Wettkämpfe und Veranstaltungen kann die gesamte Anlage für den normalen Betrieb geschlossen sein. Ausgeliehene Materialien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Im Falle von Beschädigung oder Verlust von Leihmaterialien sind diese zum Listenpreis zu ersetzen. Die EntleiherInnen sind verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Personal zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist die Betreiberin berechtigt Schadensersatz zu verlange. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer des Ausleihtages. Das Leihmaterial muss am Ausleihtag vor Verlassen der Anlage zurückgegeben werden, ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Das Leihmaterial darf nur innerhalb der Anlage der Betreiberin genutzt werden.       

SAUNABereich
Betreten und Benutzung der Sauna auf eigene gefahr. 
Betreten des Saunabereichs erst ab 18 Jahren. 
Pflicht zur einhaltung der Sauna Regeln. 

§4 Kosten, Mehrfachkarten, Abonnements

Die Benutzung der Anlage und die Angebote der Gaia Boulderhalle sind kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Änderungen in der Preisstruktur können jederzeit von der Betreiberin vorgenommen werden. BenutzerInnen haben die Möglichkeit ein JahresAbo, ein 3 Monats Abo, eine 10 er Karte oder eine Tageskarte zu erwerben. Die Tageskarte berechtigt zum Eintritt am Tag der Nutzung während der Öffnungszeiten der Anlage. Bei Erwerb eines abos kann das Angebot der Gaia Boulderhalle in diesem Zeitraum unbegrenzt oft genutzt werden. Außerdem kann eine 10er-Karte erworben werden, die zur zehnmaligen Benutzung der Anlage innerhalb eines unbegrenzten Zeitraums berechtigt. Es kann ein Jahresabonnement abgeschlossen werden. Das Abonnement ist monatlich per Lastschrifteinzug zu zahlen. Es beginnt zu dem im Abovertrag genannten Datum und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Es ist personengebunden und nicht übertragbar. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das 3 Monats und Jahres Abonnement je um einen weiteren monat, wenn es nicht bis vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt wird.ohne kündigung verlängert es sich automatisch um einen weiteren monat. Im Übrigen gilt der Inhalt des Abovertrages. Die jeweiligen Karten sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Preis für die jeweilige Karte ist mit Erwerb der jeweiligen Karte zur Zahlung fällig.

§ 5 Kursbuchung, Rücktritt 

Die NutzerInnen haben die Möglichkeit, zusätzlich zum jeweiligen Eintrittspreis, die Teilnahme an einem Kurs zu buchen. Leistungsumfang und Preise der Kurse finden sich in der jeweiligen Beschreibung auf der Internetseite der Betreiberin. Die Kursbuchung erfolgt für den gewählten Kurs zu einem festen Termin mit einer bestimmten Laufzeit. Buchung und Anmeldung können online oder unmittelbar am Empfangstresen der Anlage getätigt werden. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald der Kurs bezahlt und die Anmeldebestätigung versendet worden ist. Eine Kursbuchung über das Internet ist erst dann verbindlich bestätigt, wenn nach Zahlung der Kursgebühr die Buchung bestätigt wurde. Der Vertrag über die Kursbuchung wird nur für die Laufzeit des Kurses geschlossen und endet mit Beendigung des Kurses. Der Vertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Kursgebühr wird bei Buchung zur Zahlung fällig. Preisänderungen können jederzeit von der Gaia Boulderhalle vorgenommen werden. Stornierungen von Kursen können ohne Angabe von Gründen per Textform, insbesondere per E-Mail an
info@gaia-boulderhalle.de erfolgen. Geht die Stornierung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn ein, wird keine Stornierungsgbühr fällig. Bei Abmeldungen weniger als 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 50% des Kurspreises fällig. Bei Abmeldungen am Kurstag selbst und danach wird eine Kursgebühr von 100% fällig. Sollte der gebuchte Kurs ohne eine vorherige Absage nicht wahrgenommen worden sein, verfällt der Anspruch auf Teilnahme an einem weiteren Kurs und die Kursgebühr bleibt als Stornierungsgebühr bestehen. Eine Erstattung ist in diesem Falle ausgeschlossen. Ein Übertrag auf einen anderen Kurs ist nicht möglich. Abmeldungen vom Kurs haben bei der Gaia Boulderhalle, nicht bei dem jeweiligen Kursleiter, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Die Betreiberin kann einen Kurs absagen, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, KursleiterInnen beispielsweise aufgrund Krankheit ausfallen oder aufgrund anderer, nicht von der Betreiberin zu vertretenden Gründen. Wird ein Kurs, z.B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, abgesagt, werden die gezahlten Gebühren voll erstattet. Die z.B. aufgrund der Krankheit de KursleiterInnen nicht stattfindenden Kurse werden zu von der Gaia Boulderhalle bekannt zu gebenden Terminen nachgeholt. Für die KursteilnehmerInnen besteht kein Anspruch darauf, dass die Kurse von bestimmten KursleiterInnen abgehalten werden. Der Gaia Boulderhalle steht es frei, bei Notwendigkeit die KursleiterInnen ohne Vorankündigung zu wechseln. Alle KursteilnehmerInnen sind für ihr gesundheitliches Wohlergehen selbst verantwortlich. Sie sind verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob gesundheitliche oder sonstige Gründe einer Kursteilnahme entgegenstehen. Im Zweifel ist vor Kursteilnahme ärztlicher Rat einzuholen.

§ 6 Haftungsausschluss 

Bouldern ist mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Umfang wird insbesondere durch die Hausordnung und Nutzungsregeln (§ 3) näher konkretisiert. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder und die ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt der gesamten Anlage besondere Risiken hinsichtlich derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortliche Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthalts in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Trainingsbereich und außerhalb der gekennzeichneten Bereiche ist untersagt. Vor allem Kleinstkinder dürfen sich dort nicht aufhalten bzw. abgelegt werden. Die Haftung der Betreiberin ist ausgeschlossen, wenn KursteilnehmerInnen oder NutzerInnen die Angebote nutzen, obwohl sie aufgrund einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Gefährdung für sich selbst oder andere auszuschließen. Die Haftung der Betreiberin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Gaia Boulderhalle und dessen Trainer haften nicht für Schäden, die durch Bouldern, Klettern oder sonstige sportliche Angebote des Betreibers oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Anlage oder bei einem Kurs entstehen. Die Betreiberin wird von Ersatzansprüchen freigestellt, die von den Nutzungsberechtigten oder Dritten, insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlusts oder der Beschädigung von Sachen geltend gemacht werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruhen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbstständig zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in der Anlage befindlichen abschließbaren Kleiderschränke und Wertfächer und darin untergebrachte Gegenstände und insbesondere Wertsache. Die Schließfächer sind nicht für das dauerhafte Aufbewahren von Gegenständen, Ausrüstung oder Wertsachen bestimmt. Zum Betriebsschluss müssen alle Schließfächer geleert werden. Der Betreiber der Anlage behält sich vor, nach Betriebsschluss noch verschlossene Fächer zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände zu den Fundsachen zu geben. Es wird kein Ersatz für das geöffnete Schloss gestellt.  

§ 7 Gutscheine 

Gutscheine können käuflich erworben und nur bei der Betreiberin eingelöst werden. Gutscheine und Restguthaben von Gutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben wird bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. Reicht der Wert eines Gutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann der Differenzbetrag über eine der übrigen von der Betreiberin angebotenen Zahlungsarten oder durch Einlösung eines weiteren Gutscheins beglichen werden. Ein verbleibendes Guthaben eines Gutscheins wird nicht ausgezahlt oder verzinst. Geschenkgutscheine sind übertragbar. Die Betreiberin kann mit befreiender Wirkung an die jeweiligen InhaberInnen leisten. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Betreiberin Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung der jeweiligen InhaberInnen hat.

§ 8 Datenspeicherung und -verarbeitung 

Die Betreiberin speichert personenbezogene Daten zur Abwicklung des Vertrages. Für die Vertragsabwicklung erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Alter, Foto. Diese Daten werden zum Zweck der Abwicklung des mit der Gaia Boulderhalle Marburg GmbH geschlossenen Vertrages erhoben und auf den Servern gespeichert. Die Daten können nur von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages verarbeitete persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die NutzerInnen haben ein Recht auf kostenlose Auskunft und Berichtung dieser Daten. Die NuterInnen haben das Recht, der Einwilligung der Datenverarbeitung nicht zuzustimmen. Da die Wahrnehmung der Angebote der Betreiberin aber auf die Erhebung und Verarbeitung der genannten Daten angewiesen ist, schließt eine Verweigerung der Einwilligung die Inanspruchnahme der Angebote der Betreiberin aus. § 9 WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Kaufes. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Gaia Boulderhalle Marburg GmbH; Tom Mutters Strasse 8; 35041 Marburg; mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

§ 9 WIDERRUFSBELEHRUNG 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Kaufes. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Gaia Boulderhalle Marburg GmbH; Tom Mutters Strasse 8; 35041 Marburg; mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtsvor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 10 Sonstiges 

Anschriften- und Namensänderungen sowie Änderungen der Bankverbindung sind der Betreiberin rechtzeitig bekannt zu geben. Fehlbuchungskosten, die auf der fehlerhaften Angabe der Kontoverbindung beruhen oder Rückbuchungsgebühren, die mangels Deckung des Kontos erfolgen, gehen zu Lasten der NutzerInnen. Die Betreiberin erklärt, an einem außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle nicht teilnehmen zu wollen und hierzu auch nicht verpflichtet zu sein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei VerbraucherInnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die VerbraucherInnen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht entzogen wird. Die NutzerInnen bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die AGB, die Nutzungsordnung und die Datenschutzerklärung in vollem Umfang verstanden und akzeptiert werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame Bestimmung treten, deren Inhalt der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

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