Gaia-Boulderhalle Marburg GmbH
Tom-Mutters-Straße 8, 35041 Marburg
Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Nutzungsordnung
§
1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die
NutzerInnen bestätigen mit ihrer Buchung und Wahrnehmung der
Angebote der Gaia Boulderhalle Marburg GmbH (Betreiberin), dass sie
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen
haben und mit ihnen einverstanden sind. Die Erziehungsberechtigten
von TeilnehmerInnen unter 18 Jahren müssen die AGB ebenso anerkennen
und mit den minderjährigen TeilnehmerInnen durchsprechen, bevor
dieser die Angebote der Boulderhalle nutzt.
§
2 Nutzungsberechtigung
Die
Benutzung der Boulderhalle ist nur nach vorheriger Anmeldung am
Empfangstresen erlaubt. Nutzungsberechtigt für die Anlage sind nur
Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Eintritt als „SchülerIn“
bekommen Personen bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres, sowie
SchülerInnen unter Vorlage eines Schülerausweises (ausgeschlossen
BerufsschülerInnen). Ermäßigten Eintritt erhalten Auszubildende
(inklusive BerufsschülerInnen), StudentInnen, Arbeitslose,
RentnerInnen. Der benötigte Nachweis ist bei jedem Besuch
vorzulegen.
Kinder
bis zum vollendeten 13. Lebensjahr dürfen die Anlage nur unter
Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer entsprechend
befugten volljährigen Person nutzen. Minderjährige ab dem 14.
Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Anlage
auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen
Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten nutzen.
Bei
geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen LeiterInnen
der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Nutzungsordnung
von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt
wird. KursleiterInnen müssen volljährig sein.
Den
Anweisungen der MitarbeiterInnen der Gaia Boulderhalle ist stets und
unmittelbar Folge zu leisten. Verstöße gegen die Nutzungsregeln
können einen Verweis vom Gelände der Gaia Boulderhalle durch das
Personal zur Folge haben. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises
ist insoweit ausgeschlossen. Bei wiederholten Verstößen kann ein
generelles Hallenverbot verhängt werden. BesitzerInnen von
Mehrfachkarten wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ohne das
ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
Zur
Nutzung der Anlage sind nur Personen berechtigt, die über die
erforderlichen Kenntnisse zur Sicherheit beim Bouldern verfügen oder
die selbst für eine entsprechende Anleitung durch fachkundige
Personen sorgen. Die Gaia Boulderhalle führt keine Kontrollen durch,
ob die NutzerInnen über ausreichende Sicherheitskenntnisse verfügen.
Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko
und erfordert ein erhöhtes Maß an Rücksicht und
Eigenverantwortung.
Bouldern
ist mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden und erfordert ein
hohes Maß an Umsicht und Selbstständigkeit. Die Benutzung der
Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der
Eigenverantwortlichkeit bestimmt sich auch nach den folgenden unter §
3 aufgelisteten Nutzungsregeln bzw. Hausordnung.
Zutritt
zum gesamten Gelände der Anlage ist nur zu den jeweiligen
Öffnungszeiten und mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
§
3 Hausordnung & Nutzungsregeln
Bouldern
erfordert ein besonders hohes Maß an Umsicht und Selbstständigkeit
und ist mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden. Die Benutzung
der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hausordnung ist
einzuhalten.
Die
Betreiberin und deren Personal üben das Hausrecht aus. Auf die
Weisungen des Personals ist zu achten und diesen Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des
Personals oder dieser Hausordnung können die betreffenden
NutzerInnen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Nutzung
ausgeschlossen und der Anlage verwiesen werden. Bei Zuwiderhandlungen
und Verstößen gegen die Anweisungen des Personals übernimmt der
Betreiber keine Haftung für die in diesem Rahmen entstehenden
Schäden. Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des
Verursachenden behoben.
Die
Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind
in den dazugehörigen Abfallbehältern zu entsorgen.
Es
ist gegenseitig Rücksicht aufeinander zu nehmen.
In
einem Abschnitt einer Wand darf immer nur eine Person bouldern, das
heißt, es darf nicht übereinander geklettert werden. Die
BenutzerInnen müssen während des Aufenthaltes auf der Matte und
beim Bouldern ihre unmittelbare Umgebung über, unter und neben sich
immer im Auge behalten, um eine Kollision mit anderen zu verhindern.
Es muss gegenseitig Rücksicht genommen werden und alles unterlassen
werden, was zur Gefährdung eines jeden selbst oder anderer führen
könnte. Der Aufenthalt auf den Aufsprungmatten ist, abgesehen von
den Boulderern selbst und ihren Spottern, nicht gestattet.
Das
Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des
Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der
Boulderanlage müssen umgehend dem Personal gemeldet werden. Die
Nutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte
unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können.
Verletzungsrisiken
bestehen aus jeder Sturzhöhe. Jedoch darf die Kletterhöhe, aus der
ein sicherer Niedersprung auf die Aufsprungmatten nicht mehr
beherrscht wird, nicht überschritten werden.
Zusätzlich
hat jeder Nutzer selbstständig für einen ausreichenden Spott Sorge
zu tragen.
Die
Kletterwände dürfen nicht nach oben überklettert werden. Die
Kletterwände dürfen nur mit Kletterschuhen oder sauberen
Turnschuhen benutzt werden. Es dürfen keine Gegenstände (z.B.
Taschen, Flaschen) im Bereich der Aufsprungmatten abgelegt oder
abgestellt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von
Speisen und Getränken und jeglicher Form von Gefäßen im gesamten
Kletterbereich.
Es
wird gebeten einen übermäßigen Magnesiumgebrauch zu vermeiden.
In
der gesamten Anlage herrscht Rauchverbot. Das gilt auch für
E-Zigaretten. Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen
oder Ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens
verboten. Personen, die aufgrund einer physischen oder psychischen
Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ohne sich oder andere
Personen zu gefährden, auf der Anlage zu klettern oder an einem Kurs
teilzunehmen, sind von der Nutzung der Anlage bzw. der Teilnahme an
Kursen ausgeschlossen.
Für
Routenbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage temporär
unzugänglich sein. Dies hat keinen Einfluss auf die Höhe des
Eintrittsgeldes. Für Wettkämpfe und Veranstaltungen kann die
gesamte Anlage für den normalen Betrieb geschlossen sein.
Ausgeliehene
Materialien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Im Falle von
Beschädigung oder Verlust von Leihmaterialien sind diese zum
Listenpreis zu ersetzen. Die EntleiherInnen sind verpflichtet, das
Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Personal zu melden. Bei
Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist die Betreiberin
berechtigt Schadensersatz zu verlange. Der Verleih erfolgt nur für
die Dauer des Ausleihtages. Das Leihmaterial muss am Ausleihtag vor
Verlassen der Anlage zurückgegeben werden, ansonsten fallen
Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Das
Leihmaterial darf nur innerhalb der Anlage der Betreiberin genutzt
werden.
SAUNABereich
Betreten und Benutzung der Sauna auf eigene gefahr.
Betreten des Saunabereichs erst ab 18 Jahren.
Pflicht zur einhaltung der Sauna Regeln.
§4 Kosten, Mehrfachkarten, Abonnements
Die
Benutzung der Anlage und die Angebote der Gaia Boulderhalle sind
kostenpflichtig.
Die
Preise für die Benutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen
Preislisten. Änderungen in der Preisstruktur können jederzeit von
der Betreiberin vorgenommen werden.
BenutzerInnen
haben die Möglichkeit ein JahresAbo, ein 3 Monats Abo, eine 10 er Karte oder eine
Tageskarte zu erwerben. Die Tageskarte berechtigt zum Eintritt am Tag
der Nutzung während der Öffnungszeiten der Anlage. Bei Erwerb eines abos
kann das Angebot der Gaia Boulderhalle in diesem Zeitraum unbegrenzt
oft genutzt werden. Außerdem kann eine 10er-Karte erworben werden,
die zur zehnmaligen Benutzung der Anlage innerhalb eines unbegrenzten
Zeitraums berechtigt.
Es
kann ein Jahresabonnement abgeschlossen werden. Das Abonnement ist
monatlich per Lastschrifteinzug zu zahlen. Es beginnt zu dem im
Abovertrag genannten Datum und hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten. Es ist personengebunden und nicht übertragbar. Nach Ablauf
der Mindestlaufzeit verlängert sich das 3 Monats und Jahres Abonnement je um einen weiteren monat, wenn es nicht bis vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit
schriftlich gekündigt wird.ohne kündigung verlängert es sich automatisch um einen weiteren monat. Im Übrigen gilt der Inhalt des
Abovertrages.
Die
jeweiligen Karten sind personengebunden und nicht übertragbar. Der
Preis für die jeweilige Karte ist mit
Erwerb der jeweiligen Karte zur Zahlung fällig.
§
5 Kursbuchung, Rücktritt
Die
NutzerInnen haben die Möglichkeit, zusätzlich zum jeweiligen
Eintrittspreis, die Teilnahme an einem Kurs zu buchen.
Leistungsumfang und Preise der Kurse finden sich in der jeweiligen
Beschreibung auf der Internetseite der Betreiberin.
Die
Kursbuchung erfolgt für den gewählten Kurs zu einem festen Termin
mit einer bestimmten Laufzeit. Buchung und Anmeldung können online
oder unmittelbar am Empfangstresen der Anlage getätigt werden. Die
Anmeldung ist verbindlich, sobald der Kurs bezahlt und die
Anmeldebestätigung versendet worden ist. Eine Kursbuchung über das
Internet ist erst dann verbindlich bestätigt, wenn nach Zahlung der
Kursgebühr die Buchung bestätigt wurde.
Der
Vertrag über die Kursbuchung wird nur für die Laufzeit des Kurses
geschlossen und endet mit Beendigung des Kurses. Der Vertrag ist
personenbezogen und nicht übertragbar. Die Kursgebühr wird bei
Buchung zur Zahlung fällig. Preisänderungen können jederzeit von
der Gaia Boulderhalle vorgenommen werden.
Stornierungen
von Kursen können ohne Angabe von Gründen per Textform,
insbesondere per E-Mail an
info@gaia-boulderhalle.de erfolgen. Geht die Stornierung bis 7
Tage vor dem Veranstaltungsbeginn ein, wird keine Stornierungsgbühr
fällig. Bei Abmeldungen weniger als 7 Tage vor Kursbeginn wird eine
Gebühr von 50% des Kurspreises fällig. Bei Abmeldungen am Kurstag
selbst und danach wird eine Kursgebühr von 100% fällig.
Sollte
der gebuchte Kurs ohne eine vorherige Absage nicht wahrgenommen
worden sein, verfällt der Anspruch auf Teilnahme an einem weiteren
Kurs und die Kursgebühr bleibt als Stornierungsgebühr bestehen.
Eine Erstattung ist in diesem Falle ausgeschlossen. Ein Übertrag auf
einen anderen Kurs ist nicht möglich. Abmeldungen vom Kurs haben bei
der Gaia Boulderhalle, nicht bei dem jeweiligen Kursleiter, zu
erfolgen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
Die
Betreiberin kann einen Kurs absagen, wenn die jeweilige
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, KursleiterInnen
beispielsweise aufgrund Krankheit ausfallen oder aufgrund anderer,
nicht von der Betreiberin zu vertretenden Gründen. Wird ein Kurs,
z.B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, abgesagt, werden die
gezahlten Gebühren voll erstattet. Die z.B. aufgrund der Krankheit
de KursleiterInnen nicht stattfindenden Kurse werden zu von der Gaia
Boulderhalle bekannt zu gebenden Terminen nachgeholt.
Für
die KursteilnehmerInnen besteht kein Anspruch darauf, dass die Kurse
von bestimmten KursleiterInnen abgehalten werden. Der Gaia
Boulderhalle steht es frei, bei Notwendigkeit die KursleiterInnen
ohne Vorankündigung zu wechseln.
Alle
KursteilnehmerInnen sind für ihr gesundheitliches Wohlergehen selbst
verantwortlich. Sie sind verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob
gesundheitliche oder sonstige Gründe einer Kursteilnahme
entgegenstehen. Im Zweifel ist vor Kursteilnahme ärztlicher Rat
einzuholen.
§
6 Haftungsausschluss
Bouldern
ist mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden und erfordert ein
hohes Maß an Umsicht und Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Der Umfang wird insbesondere durch die Hausordnung und Nutzungsregeln
(§ 3) näher konkretisiert.
Eltern
und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder und die ihnen
anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt der
gesamten Anlage besondere Risiken hinsichtlich derer die Eltern bzw.
sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortliche Vorsorge zu
treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthalts in der
Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Trainingsbereich und
außerhalb der gekennzeichneten Bereiche ist untersagt. Vor allem
Kleinstkinder dürfen sich dort nicht aufhalten bzw. abgelegt werden.
Die
Haftung der Betreiberin ist ausgeschlossen, wenn KursteilnehmerInnen
oder NutzerInnen die Angebote nutzen, obwohl sie aufgrund einer
physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind,
eine Gefährdung für sich selbst oder andere auszuschließen.
Die
Haftung der Betreiberin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Gaia Boulderhalle und dessen Trainer haften nicht für Schäden, die
durch Bouldern, Klettern oder sonstige sportliche Angebote des
Betreibers oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Anlage oder
bei einem Kurs entstehen. Die Betreiberin wird von Ersatzansprüchen
freigestellt, die von den Nutzungsberechtigten oder Dritten,
insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des
Verlusts oder der Beschädigung von Sachen geltend gemacht werden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin
beruhen.
Auf
Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbstständig
zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Dies gilt auch für die in der Anlage befindlichen abschließbaren
Kleiderschränke und Wertfächer und darin untergebrachte Gegenstände
und insbesondere Wertsache. Die Schließfächer sind nicht für das
dauerhafte Aufbewahren von Gegenständen, Ausrüstung oder Wertsachen
bestimmt. Zum Betriebsschluss müssen alle Schließfächer geleert
werden. Der Betreiber der Anlage behält sich vor, nach
Betriebsschluss noch verschlossene Fächer zu öffnen und die darin
befindlichen Gegenstände zu den Fundsachen zu geben. Es wird kein
Ersatz für das geöffnete Schloss gestellt.
§
7 Gutscheine
Gutscheine
können käuflich erworben und nur bei der Betreiberin eingelöst
werden. Gutscheine und Restguthaben von Gutscheinen sind bis zum Ende
des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
Restguthaben wird bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
Reicht
der Wert eines Gutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann
der Differenzbetrag über eine der übrigen von der Betreiberin
angebotenen Zahlungsarten oder durch Einlösung eines weiteren
Gutscheins beglichen werden. Ein verbleibendes Guthaben eines
Gutscheins wird nicht ausgezahlt oder verzinst.
Geschenkgutscheine
sind übertragbar. Die Betreiberin kann mit befreiender Wirkung an
die jeweiligen InhaberInnen leisten. Dies gilt jedoch nicht, wenn die
Betreiberin Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der
Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden
Vertretungsberechtigung der jeweiligen InhaberInnen hat.
§
8 Datenspeicherung und -verarbeitung
Die
Betreiberin speichert personenbezogene Daten zur Abwicklung des
Vertrages.
Für
die Vertragsabwicklung erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen
Daten wie Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Alter, Foto.
Diese
Daten werden zum Zweck der Abwicklung des mit der Gaia Boulderhalle
Marburg GmbH geschlossenen Vertrages erhoben und auf den Servern
gespeichert. Die Daten können nur von berechtigten Personen
eingesehen und bearbeitet werden.
Die
Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der
einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und
des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages
verarbeitete persönliche Daten werden vertraulich behandelt und
nicht an Dritte weitergegeben. Die NutzerInnen haben ein Recht auf
kostenlose Auskunft und Berichtung dieser Daten.
Die
NuterInnen haben das Recht, der Einwilligung der Datenverarbeitung
nicht zuzustimmen. Da die Wahrnehmung der Angebote der Betreiberin
aber auf die Erhebung und Verarbeitung der genannten Daten angewiesen
ist, schließt eine Verweigerung der Einwilligung die Inanspruchnahme
der Angebote der Betreiberin aus.
§
9 WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Kaufes. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns, Gaia Boulderhalle Marburg GmbH; Tom Mutters Strasse
8; 35041 Marburg; mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit
der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen
des Widerrufs
Wenn
Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die
wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§
9 WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Kaufes. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns, Gaia Boulderhalle Marburg GmbH; Tom Mutters Strasse
8; 35041 Marburg; mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit
der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechtsvor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen
des Widerrufs
Wenn
Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die
wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§
10 Sonstiges
Anschriften-
und Namensänderungen sowie Änderungen der Bankverbindung sind der
Betreiberin rechtzeitig bekannt zu geben. Fehlbuchungskosten, die auf
der fehlerhaften Angabe der Kontoverbindung beruhen oder
Rückbuchungsgebühren, die mangels Deckung des Kontos erfolgen,
gehen zu Lasten der NutzerInnen.
Die
Betreiberin erklärt, an einem außergerichtlichen Verfahren zur
Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle nicht teilnehmen zu
wollen und hierzu auch nicht verpflichtet zu sein.
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei
VerbraucherInnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der gewährte
Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem
die VerbraucherInnen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht
entzogen wird.
Die
NutzerInnen bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die AGB, die
Nutzungsordnung und die Datenschutzerklärung in vollem Umfang
verstanden und akzeptiert werden.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame Bestimmung treten, deren Inhalt
der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien
mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.